EUDI-Wallet für Versicherer

EUDI-Wallet · Für Versicherer

Der fehlende Nachweis-Baustein Ihres Versicherers.

Antrag, Bestand und Kundenportal sind längst digital. Doch geprüfte Nachweise fließen weder sauber herein noch verifizierbar heraus. Die EUDI-Wallet schließt genau diese Lücke – und macht Identität und Nachweise portabel, kundenkontrolliert und fälschungssicher.

  • Q3 2025Architecture & Reference Framework veröffentlicht (EU Verordnung 2024/1183)
  • 31.12.2026Go-Live der EUDI-Wallet in Deutschland
  • Nov 2027Akzeptanzpflicht private Verifier mit starker Nutzerauthentifizierung

Die gesetzliche Pflicht in 2027 betrifft die Akzeptanz, nicht die Vollintegration.

Der Nachweis-Schritt fehlt im digitalen Versicherungs-Lifecycle.

Kundenantrag, -bestand und -portal sind heute bereits digitalisiert. Aber geprüfte Nachweise fließen weder sauber herein noch verifizierbar heraus – der Schaden- und Leistungsfall bleibt der manuellste Schritt.

Antragdigital
Underwritingdigital
Policierungdigital
Bestanddigital
Schaden / Leistungmanuellster Schritt

Nachweise in den Prozess HINEIN

  • Identität & Basisdaten – in die Antragsstrecke
  • Verifizierte Attribute – mDL (Kfz), Adresse, Einkommen
  • Anspruch & Fakten – Sterbeurkunde, EHIC (heute manuell)

Nachweise aus dem Prozess HERAUS

  • Schadenfreiheitsnachweis – beim Anbieterwechsel
  • Versicherungsbestätigung – an Vermieter / Arbeitgeber / Behörde
  • eVB (Kfz) – an die Zulassungsstelle

Heute papier- oder PDF-basiert und damit fälschbar. Mit EUDI werden daraus portable, verifizierbare Credentials und infolge dessen weniger Servicekosten, weniger Fälschungen sowie eine neue Issuer-Rolle.

EUDI-Wallet: ein erster Überblick.

Die EUDI-Wallet macht Identität und Nachweise portabel sowie kundenkontrolliert. Versicherungen können dabei sowohl die Rolle des Issuers als auch die des Verifiers einnehmen.

Issuer

Staat oder staatlich regulierte Stelle – stellt amtliche Nachweise aus.

Holder

Der Kunde bzw. Bürger – hält Identität und Nachweise auf dem Smartphone.

Verifier

Ihre Versicherung – prüft Nachweise in Sekunden, kryptografisch gesichert.

„Viele Versicherer planen bereits entsprechende Anwendungen, vom Vertragsabschluss bis zum digitalen Versicherungsnachweis. Nun geht es um Tempo.“Anja Käfer-Rohrbach, stv. GDV-Hauptgeschäftsführerin (21.05.2026)

Acht Anwendungsfelder der EUDI-Wallet für Versicherungen.

Vier Anwendungsfelder sind bereits jetzt bzw. in Kürze verfügbar. Drei weitere befinden sich aktuell im Aufbau.

Nachweise kommen herein Versicherer als Verifier

Digitaler Antrag & Identifikation

Identität und Basisattribute verifiziert in die Antragsstrecke, dort wo eine Ident- oder GwG-Prüfung nötig ist; weniger Medienbrüche und Nachreichung.

Attribute in die Risikoprüfung

Geprüfte Attribute in die Risikoprüfung: Führerschein via mobile-drivers-license (nach ISO/IEC 18013-5 und 18013-7), Adresse und Einkommen; mittelfristig auch Gesundheitsdaten.

Nachweise im Schaden-/Leistungsfall

Anspruchsberechtigung und verifizierte Fakten bei Trigger (Sterbeurkunde Leben, Behandlungs-/EHIC-Nachweis).

Vermittler- & Vertretungsprüfung

Verifikation eingehender Nachweise: Vermittler-Erlaubnis und Register (§ 34d, Vermittlerregister), Vertretungsberechtigung für Gewerbe/Industrie (EU Business Wallet).

Nachweise gehen hinaus Versicherer als Issuer

Schadenfreiheits- & Historien-Nachweise

Portable Schadenfreiheitsklasse und Vertragshistorie beim Anbieterwechsel – kundenkontrolliert.

Eigene Nachweise ausstellen

Versicherer stellt eigene Nachweise aus: eVB an die Zulassungsstelle (Kfz), Bestätigung an Behörde/Vermieter/Arbeitgeber, Auslands-/Reisedeckungsnachweis (EHIC-artig).

Übergreifende Enabler

Login & starke Authentifizierung

Die Wallet als starkes Auth-Mittel für Portal-Login und Freigaben.

Qualifizierte Signatur für Abschlüsse

Rechtsverbindliche Signatur aus der Wallet, wo Schriftform verlangt ist (§ 150 Abs. 2 VVG).

Der Schadenfall ist der teuerste Prozess, der Antrag der sichtbarste.

Im Schaden- und Leistungsfall ballen sich Kosten, Betrug und manuelle Prüfungen. EUDI adressiert den identitäts- und anspruchsnahen Teil davon.

> 6 Mrd €geschätzter Versicherungsbetrug pro Jahr in Deutschland (GDV)
~ jeder 10.Schaden ist betrugsverdächtig – davon 50 % Kfz (GDV)
5–10 %Claims Leakage am Schadensaufwand (McKinsey, global, Richtwert)
83 %der Deutschen haben schon einmal online eine Versicherung abgeschlossen (Bitkom 2025)
Brief oder Termin, manuelle PrüfungVerifizierte Wallet-Anfrage in Sekunden
Restrisiko manuellNahe Null durch signierte Credentials
Antrag: manuell, NachreichungVerifiziert, ohne Nachreichung

Quellen: GDV (Betrug, DE), McKinsey (Claims Leakage, global, Richtwert), Bitkom (Antrag, DE). Hausindividuelle DE-Zahlen werden in Woche 3 des Workshops erhoben. EUDI adressiert nur den identitäts- und anspruchsnahen Teil (fingierte oder gestohlene Anspruchsteller, synthetische Identitäten, unberechtigte Bezugsrechte, ungültige Deckung) – nicht die manipulierte Schadenhöhe, die den Großteil der 6 Mrd. ausmacht.

Marktbild: Die Branche ist aufmerksam, aber kaum integriert.

Sofern die regulatorische Pflicht greift, gilt sie ab Ende 2027. Der eigentliche Vorsprung liegt darin, früh zu integrieren – solange öffentlich sichtbar kaum ein Versicherer handelt.

83 %Nutzungsabsicht in der Wirtschaft
4 %davon mit konkreten Umsetzungsschritten
75 %davon noch abwartend

Die gesetzliche Akzeptanzpflicht knüpft nicht an die Branche an, sondern an eine Pflicht zu starker Nutzerauthentifizierung (eIDAS Art. 5f). Für Versicherer greift sie dort, wo sie gesetzlich (GwG bei Leben und kapitalbildend, DORA) oder vertraglich (Zwei-Faktor-Login im Portal) besteht. Vorhandene Absicht schlägt noch nicht in Umsetzung um – das ist der offene Vorsprung.

Integration vs. Akzeptanz: drei Wege, ein Unterschied.

Wo die regulatorische Pflicht zum November 2027 greift, bezieht diese sich allein auf die Akzeptanz der EUDI-Wallet. Einen echten Mehrwert liefert hingegen erst die darüber hinausgehende Integration.

Vorreiter · Start 2026

Pilot + Integration in Antrags-, Schaden- und Issuer-Prozesse.

Nutzen gehoben, belastbare Erfahrung, Vorsprung im eigenen Segment.

Nachzügler · Start 2027

Integration unter Zeitdruck, erst kurz vor dem Marktstart.

Akzeptanzpflicht erfüllt, Nutzen erst später und mit höherem Umsetzungsrisiko.

Minimal · vor Ende 2027

Wo Umsetzungspflicht besteht: Verifier-Endpunkt etabliert, Prozess unverändert. Ohne Pflicht: Status quo.

Gesetzeskonform, aber ohne operativen Nutzen.

Integration bedeutet konkret: Antrag mit bereits verifizierten Daten · Nachweis im Schadenfall per Wallet-Anfrage · eigene Nachweise als Issuer · Wallet als Login-Methode. Messbar an Abbruchquote, Bearbeitungskosten je Fall, Identitätsbetrugsrate und Dunkelverarbeitungsquote.
Ein Prozess-Redesign im regulierten Versicherer benötigt 12–18 Monate Vorlauf. Wer 2026 startet, hebt 2028 den Nutzen.

Ist die EUDI-Wallet für Sie relevant?

Ausschlaggebend ist nicht die Branche, sondern der Kriterienkatalog aus eIDAS Art. 5f. Beantworten Sie vier Fragen – „Akzeptanz“ bedeutet dabei, die Wallet als Option anzubieten, nie den Nutzer dazu zu zwingen.

eIDAS Art. 5f (1)

Sind Sie eine öffentliche Stelle, die für einen Online-Dienst eine elektronische Identifizierung + Authentifizierung verlangt?

Öffentliche Stelle i. S. v. Art. 3(7): Staat, Gebietskörperschaft, Einrichtung des öffentlichen Rechts – oder eine damit beauftragte private Einrichtung.

Quelle: eIDAS-Verordnung (910/2014) in der durch 2024/1183 geänderten, konsolidierten Fassung. Keine Rechtsberatung – das Ergebnis ist eine Ersteinordnung.

Einschränkungen.

Die EUDI-Wallet steht aktuell vier wesentlichen Herausforderungen gegenüber.

1

Juristische Personen

EUDI-Wallet kann die mit einer juristischen Person verbundenen, natürlichen Personen identifizieren. Die Prüfung der juristischen Person (Gewerbe/Industrie) verbleibt in den bestehenden, klassischen Prozessen (z. B. Risikoprüfung und Bonität).

Unser Umgang: Wir grenzen den EUDI-Scope sauber ab und verzahnen ihn mit Ihren Bestandsprozessen.

2

Haftungsfrage

Die Frage der Haftung bei Betrug mit einer EUDI-Wallet ist EU-weit noch nicht abschließend geregelt. Die Klärung soll unter anderem über die PSR und technische Standards erfolgen. Zeitplan zum jetzigen Zeitpunkt noch offen.

Unser Umgang: Wir führen den Punkt bewusst offen im Risikobild und beobachten die Rechtsentwicklung.

3

Adaptionsgeschwindigkeit

Nicht jeder Kunde wird zum Start unmittelbar über eine Wallet verfügen. Der deutsche Rollout startet am 02.01.2027; mit einer breiten Marktdurchdringung ist eher ab 2028 zu rechnen. Eine Datenschutz-Debatte könnte die Adoptionsgeschwindigkeit bremsen.

Unser Umgang: Bestehende Verfahren laufen in der Übergangsphase parallel; Integration modular geplant.

4

Sensible Daten & Reifegrad

Attributbasiertes Underwriting mit Gesundheitsdaten ist konzeptionell stark, aber heute kaum operativ. QEAA erfordert QTSP-Status, Gesundheitsdaten sind besondere Kategorien nach DSGVO Art. 9. Mittelfristiges Ausbaufeld mit sauberer Selective Disclosure.

Unser Umgang: QES/QEAA über einen QTSP-Partner – ARKADIA orchestriert, ist aber selbst kein Trust Service Provider.

Warum ARKADIA?

Drei Gründe sprechen dafür, Ihr EUDI-Wallet-Projekt gemeinsam mit ARKADIA zum Erfolg zu führen.

Implementierungserfahrung im Aufbau digitaler Identitäts- & Nachweis-Infrastruktur

Erfolgreich abgeschlossenes Implementierungsprojekt unter der Leitung von ARKADIA bei zwei der größten gesetzlichen Krankenversicherungen Deutschlands (zusammen mehr als 35 Mio. Versicherte) – Projektsteuerung von Architekturdesign über Implementierung bis Rollout. Kein EUDI-Wallet-Projekt im engen Sinn, aber technologisch und regulatorisch eng verwandt (verifizierbare digitale Identitäten in der Versicherungswelt). Der schwierige Teil war dabei nicht die Wallet-Anbindung selbst, sondern das Mapping der Nachweise auf die bestehende Bestandsdatenwelt sowie die Revocation- und Aktualisierungslogik im Massenbetrieb – genau dort haben wir geliefert.

Anbieterneutral in der Auswahl, EUDI-spezialisiert in der Umsetzung

Wir begleiten Ihre Make-or-Buy-Entscheidung neutral und ergebnisoffen und sind an keinen Drittanbieter gebunden (Verimi, IDnow, Namirial, adesso, j&s-soft, alseda, msg, Sopra Steria). Für den „Buy“-Fall bringt ARKADIA den optionalen „EUDI-Wallet Connector“ als eigenes, offen deklariertes Umsetzungsangebot mit (Details im nächsten Abschnitt).

Umsetzung statt Charts

Projektsteuerung mit echter Hands-on-Mentalität – von der Konzeption bis zum Livegang. Der Connector ist ein Beschleuniger, keine Voraussetzung: eine In-house-Implementierung ist ebenso möglich wie eine externe Alternative.

Andere liefern Charts, wir liefern Ergebnisse.

Kernfunktionen des ARKADIA „EUDI-Wallet Connector“.

Der „EUDI-Wallet Connector“ bietet drei Kernfunktionen, basierend auf offenen Standards und eingebettet in die bestehende Systemlandschaft. Es ist kein Umbau der Architektur erforderlich.

Verifier

Nachweise verifizieren

Kunden stellen Identitäts- und Attributnachweise über OpenID4VP direkt aus der Wallet bereit – für digitalen Antrag, Underwriting-Daten und den Schaden-/Leistungsfall. Inklusive Relying-Party-Registrierung und Zertifikatsmanagement.

Issuer

Digitale Nachweise ausstellen

Die Versicherung stellt über OpenID4VCI eigene Nachweise aus und legt sie sicher in der Kunden-Wallet ab (Deckungsnachweis, Versicherungsbestätigung, Schadenfreiheitsnachweis u. a.).

Integration

Nahtlose Einbindung in Bestandssysteme

Der Connector transformiert Verifiable Credentials und Presentations in etablierte Unternehmensformate. Antrags-, Bestands- und Schadensysteme, IAM und OIDC laufen ohne grundlegende Architekturänderungen weiter.

Mehrwert: weniger Medienbrüche durch wiederverwendbare Identitätsnachweise, höhere Datenqualität durch kryptographisch verifizierbare Nachweise, sofort eIDAS-2.0-konform – und die Grundlage für neue digitale Produkte. Der Connector ist ein Beschleuniger, keine Voraussetzung: eine In-house-Implementierung ist ebenso möglich.

Entscheidungsfindung: Vierwöchige Analyseworkshop-Reihe.

Wir schlagen die Durchführung einer vierwöchigen Analyseworkshop-Reihe vor, die mit einer Entscheidungsvorlage abgeschlossen wird.

Woche 1Scope & Ist-Aufnahme
Woche 2Use-Case-Priorisierung
Woche 3Hausindividuelle Zahlen & Business Case
Woche 4Entscheidungsvorlage
  • Aufwand Kundenseite: ca. 1 Tag pro Teilnehmer pro Woche
  • Setup: hybrid – ein bis zwei Vor-Ort-Termine, ansonsten remote
  • Versicherungs-Team: Projektsponsor, Head of Operations, Head of Underwriting und/oder Claims, Head of Compliance, IT-Architekt
  • ARKADIA-Team: Alexander Kotthaus (Partner, fachlicher Lead), André Steffens (Projekt-Lead), ein Senior Consultant

Wir freuen uns auf den Austausch mit Ihnen.

Sprechen Sie uns direkt an – wir ordnen Ihre Ausgangslage ein und skizzieren die nächsten Schritte.